JAHRESABSCHLUSS UND STEUERERKLÄRUNG

 

Unter der Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erfolgt die Erstellung von Jahresabschlüssen. Das Steuerecht und das Handelsrecht gehen aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes immer mehr auseinander und erfordern eine Handelsbilanz und eine davon abweichende Steuerbilanz, auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung.
Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren und durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie gern bei dieser Aufgabe.

 

Wir erstellen Ihre Gewinnermittlung (Jahresabschluss, Steuerbilanz, Einnahme- Überschussrechnung) sowie Ihre Steuererklärungen, unabhängig davon, ob die Buchführung durch uns erstellt wurde oder von Ihnen:

 

 

Abschlüsse

 

 

 

Offenlegung

 

Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG´s ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter müssen Ihre Jahresabschlüsse innerhalb eines Jahres nach dem Abschlussstichtag beim elektronischen Bundesanzeiger offenlegen. Andernfalls drohen erhebliche Bußgelder von 25.000€. Gerne nehmen wir für Sie die Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses vor. Dabei sorgen wir dafür, dass nur die gesetzlichen Mindestangaben veröffentlicht werden. So vermeiden Sie, dass wichtige Informationen über Ihr Unternehmen nicht offengelegt werden.

 

 

Private und betriebliche Steuererklärungen